1. Arbeitnehmerüberlassung
Die Firma BRIGHT works (a brand of BRIGHT Consulting GmbH) ist im Besitz der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller durch BRIGHT works offerierten Personaldienstleistungen.
